Der Elternbrief zum Nachlesen als PDF
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte! Liebe Eltern!
Ich hoffe sehr, dass Ihre Kinder und Sie erholsame Ferien hatten! Im Anhang finden Sie wichtige Informationen für das kommende Schuljahr.
Die erste Schulwoche im Überblick
Montag, 7. September
Schulstart. Ich begrüße um 09:00 alle neuen Erstklasslerinnen (und gerne auch deren Eltern) im Turnsaal 1, gleich neben dem Haupteingang in der Larochegasse 2. Nach meiner Begrüßung, gehen die Kinder mit Ihren Klassenvorständinnen in ihren Stammklassenraum und haben bis 10:55 Unterricht.
Schulstart für die 2. bis 8. Klassen ist um 09:05. Der Unterricht dauert ebenfalls bis 10:55
Um 17:00 findet ein Elternabend für die Tagesbetreuung statt.
Dienstag, 8. September
Wir feiern ab 08:10 einen ökumenischen Eröffnungsgottesdienst in der Pfarrkirche Lainz, zu dem ich alle sehr herzlich einlade!
Die teilnehmenden Kinder der ERSTEN Klassen treffen einander am Dienstag, 2.9.2025 um 8.10 in ihrem Klassenraum und gehen mit ihrem Klassenvorstand, ihrer Klassenvorständin gemeinsam den 15minütigen Fußweg zur Lainzer Kirche (wer möchte, kann natürlich auch gerne direkt zur Kirche kommen - dort bitte zur eigenen Klasse setzen, Beginn 8.30). Nach der Feier gehen alle Kinder der ersten Klassen gemeinsam zurück zur Schule, allgemeiner Unterrichtsbeginn ist um 10.05.
Unterricht ist bis 11:55.
Mittwoch, 9. September
Am Mittwoch beginnt der Stundenplanmäßige Unterricht inklusive Tagesbetreuung und unverbindlichen Übungen.
Für die ersten Klassen findet an diesem Tag ein Elternabend mit den Klassenvorständen statt. 1A, 1B, 1C starten um 18:00 im Stammklassenraum. 1D, 1E, 1F beginnen jeweils um 18:30.
Donnerstag, 10. September
Unterricht gemäß Stundenplan
Freitag, 11. September
Unterrichtsschluss aufgrund der Konferenz nach der 5. Stunde. Tagebetreuung findet statt.
Kiss and ride-Zone
Ich ersuche Sie, Ihre Kinder jeweils entweder in der Larochegasse (zwischen Elßlergasse und Eitelbergergasse) oder in der Eitelbergergasse oder in der Wenzgasse (jeweils zwischen Kuppelwiesergasse und Larochegasse) aussteigen zu lassen. In Namen des Schulgemeinschaftsausschusses ersuche ich Sie, Ihre Kinder NICHT in der Larochegasse vor der Schule aussteigen zu lassen.
Klassenfotos/Schulfotograf
Von 21. bis 25. September werden an der Schule Klassenfotos gemacht.
Kontaktaufnahme mit Professor/innen
Die Informationen über die Sprechstunden finden Sie tagesaktuell (Krankenstände!) im webuntis. Bitte beachten Sie, dass Email-Kommunikation überwiegend der Terminvereinbarung dient. Die Sprechstunden können Sie sowohl persönlich wahrnehmen als auch telefonisch.
Der Elternsprechtag findet am Freitag, 27. November, von 15:00 bis 19:00 in Präsenz statt. Eine entsprechende Einladung und Anleitung zur Terminvergabe erhalten Sie zeitgerecht vor dem Sprechtag.
Kopftuchverbot
Schüler*innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist es verboten, in der Schule ein Kopftuch nach islamischer Tradition zu tragen.
Erkrankungen und Absenzen
Bei Erkrankungen Ihres Kindes verständigen Sie bitte so rasch wie möglich, längstens binnen 3 Tagen, den Klassenvorstand. Schriftliche Entschuldigungen müssen an dem Tag, an dem der/die Schüler/in wieder zur Schule kommt, beim KV abgegeben werden!
Bei ungerechtfertigtem Fernbleiben an mehr als drei Tagen MUSS eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemacht werden.
Achtung! „Entschuldigungen“ für den Sportunterricht (z.B. wegen Verkühlung, Regelbeschwerden…), obwohl am restlichen Schultag eine Teilnahme am Unterricht erfolgte, sind unzulässig und können nicht akzeptiert werden (Teilnahmerichtlinien für den Unterricht in Bewegung und Sport vom 31. August 2021). Schüler*innen haben IMMER (auch nachmittags) im Unterricht anwesend zu sein, sofern die gerechtfertigte Abwesenheit nicht den ganzen Tag betrifft. Eine vorzeitige Entlassung bzw. ein späteres Erscheinen zum Unterricht im Falle von Randstunden ist nicht möglich.
Freistellungen/Beurlaubungen
Freistellungen vom Schulbesuch aus wichtigen Gründen im Rahmen eines Tages können durch den Klassenvorstand, über einen Tag hinaus nur in Ausnahmefällen durch die Direktion bewilligt werden. Jedenfalls ist die rechtzeitige Vorlage (mindestens zwei Wochen vorher) eines entsprechenden Ansuchens notwendig. Eine Verlängerung von Ferien durch Beurlaubung von Schüler/innen kann prinzipiell nicht gewährt werden!
Freistellungen stellen die absolute Ausnahme dar und können nur für „außergewöhnliche Ereignisse im familiären Leben der Schüler*innen“ gewährt werden. Bei ungerechtfertigtem Fernbleiben an mehr als drei Tagen MUSS eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemacht werden.
Terminkalender
Alle wichtigen Termine werden über den Webuntis-Schulljahreskalender kommuniziert.
Vorzeitige Entlassung von Schüler/innen
Grundsätzlich müssen alle Schüler/innen in der „Kernzeit“, so nicht für das gesamte Schuljahr lt. Stundenplan anders bekannt gegeben, von der ersten bis inkl. vierten Stunde in der Schule anwesend sein! Schüler/innen aller Klassen können während des gesamten Vormittagsunterrichtes nur in begründeten Fällen und nach Vorweis einer Entschuldigung entlassen werden (Passierschein über das Sekretariat). Arzttermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
1. und 2. Klassen: Falls der Entfall von „Randstunden“ vorhersehbar ist, werden Sie über das Mitteilungsheft und Ihres Kindes und über webuntis verständigt. Nur wenn Ihr Kind die Unterschrift der Erziehungsberechtigten über die Kenntnisnahme am Tag des Stundenentfalls vorweist, kann es vorzeitig aus der Aufsicht der Schule entlassen werden. Ein etwaiger Entfall des Nachmittagsunterrichtes am selben Tag erfolgt ohne gesonderte Verständigung der Eltern.
Aufenthalt im Schulhaus zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht
Da seitens der Schule keine Beaufsichtigung bereitgestellt werden kann, ist der Aufenthalt von Unterstufenschüler/innen in dieser Zeit bis auf Wiederruf nur in wirklich begründeten Fällen (!) auf Ansuchen der Eltern (Formular im Sekretariat erhältlich) und nach Bewilligung durch die Direktion in der Aula der Schule möglich. Grundsätzlich setzt diese Form der „Überbrückung“ ordentliches und verlässliches Verhalten der Schüler/innen voraus. Dies ist maximal an zwei Tagen pro Woche und für maximal eine Stunde möglich.
Alle anderen Schüler*innen müssen entweder in der Tagesbetreuung angemeldet sein oder das Schulhaus zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht verlassen.
Schülerbeihilfen
Schüler/innen, die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen, haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf
HEIMBEIHILFE, wenn sie nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse die 5. Klasse AHS besuchen.
SCHUL- UND HEIMBEIHILFE, wenn sie eine mittlere od. höhere Schule ab der 6. Klasse AHS besuchen.
Letztmöglicher Einreichtermin: Dezember 2026!
SCHULVERANSTALTUNGEN: Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an auswärtigen, mindestens fünftägigen Schulveranstaltungen.
Letztmöglicher Einreichtermin: 30. April 2027!
Informationen bzw. Unterlagen sind im Sekretariat erhältlich.
Geld / Wertsachen / Fahrräder/Scooter
Geben Sie Ihrem Kind bitte nicht zu viel Geld bzw. Wertsachen mit. Insbesondere erinnere ich, dass Wertgegenstände während des Turnunterrichtes beim Turnlehrer / bei der Turnlehrerin abgegeben werden können. Die Schule kann für Gegenstände, die in der Schule verloren oder gestohlen werden keine Haftung übernehmen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass für im Schulareal abgestellte Fahrräder/Scooter sowie sonst abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Handys, Geldbörsen) keine Haftung übernommen werden kann
Jahresbericht
Auch heuer wird es Ende Juni 2027 wieder einen Jahresbericht des GRG13 Wenzgasse geben, der einen spannenden Einblick in die Aktivitäten an unserer Schule bieten wird. Der Elternverein finanziert und organisiert diesen Jahresbericht und freut sich auch über Werbeeinschaltungen von Unternehmen, die sich mehr als 1000 Schüler*innen und ihren Eltern präsentieren wollen. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen unsere Schule unterstützen wollen, freuen wir uns über eine kurze Nachricht per Email.
Zusatzversicherung/Hubschrauberbergung
Ich mache darauf aufmerksam, dass die die enormen Kosten einer Hubschrauberbergung z.B. im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht übernommen werden (z.B. von der AUVA oder der Schule). Ich empfehle Ihnen daher den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, wenn Sie Berge- und Transportkosten nicht ohnehin versichert haben.
„Sicherheit“ im Schulhaus
Ich ersuche Sie, sich im Schulhaus ausschließlich in der Aula, im neuen Stiegenhaus bis zum ersten Stock und im Bereich Konferenzzimmer / Direktion aufzuhalten!
Schulautonom freie Tage:
24. Oktober bis 2. November „Herbstferien“
7. Dezember 2026 schulautonom frei
23. Dezember 2026 schulautonom frei
28. Mai 2027 schulautonom frei
Mag. Robert Donner, Direktor, 03.September 2026